1. Wer kann gefördert werden? |
1.1 |
Die Stiftung fördert Anträge von Einrichtungen und Abteilungen des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover und von Kirchengemeinden des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover. |
1.2 |
Der in § 2 der Satzung genante Stiftungszweck ist zu beachten. |
2. Was wird durch die Stiftung gefördert? |
2.1 |
Die Fördermittel werden verwendet für:
- die Unterstützung von Projekten und Initiativen der Diakonischen Arbeit,
die dem Wohl und Heil des Menschen dienen,
- Einzelfallunterstützungen für Menschen in Not und Konfliktsituationen
durch Beratung und Hilfe,
- eigene Aktivitäten der Stiftung. |
2.2 |
Die Förderung einer Maßnahme setzt voraus, dass andere Finanzierungsmittel – auch von Dritten - nicht zu erlangen sind.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die andere Mittel nicht zur Verfügung stehen. |
2.3 |
Die Förderung bezieht sich auch auf die Finanzierung von Personalkosten. |
2.4 |
Die Förderung erfolgt auch für Projekte mit einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren, unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. |
2.5 |
Die Stiftung kann Aktivitäten in Kooperation mit anderen vornehmen. |
3. Allgemeine Bestimmungen |
3.1 |
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Sie dient als Teil- oder Restfinanzierung und setzt einen Eigenanteil voraus, der auch in Form von Eigenarbeit erbracht werden kann. |
3.2 |
Die Förderung wird nicht als Kredit oder in Form von Bürgschaften gewährt. |
3.3 |
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. |
4. Wie wird ein Förderantrag gestellt? |
4.1 |
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt auf dem Antragsformular. Hier muss eine nachvollziehbare Kurzerläuterung und eine Darlegung der Finanzierung enthalten sein. |
4.2 |
Der Antrag mit dem Kosten- und Finanzierungsplan muss grundsätzlich vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. |
4.3 |
Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet der Vorstand im Benehmen mit dem Kuratorium. |
4.4 |
Innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Projektes bzw. der Maßnahme ist ein Abschlussbericht und ein Verwendungsnachweis vorzulegen. |
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Hannover, 3. November 2009
gez.
Berthold von Knobelsdorff
Vorsitzender des Vorstandes |
gez.
Dr. Christian Ahrens
Vorsitzender des Kuratoriums |
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